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Der Berufsschullehrer bzw. die Berufsschullehrerin unterrichten in der Berufsschule als Teil des österreichischen Schulwesens. Sie erfüllen somit einen umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag nach österreichischen Verfassungsgesetzen.

Als spezielle Aufgabe muss der Berufsschullehrer bzw. die Berufsschullehrerin die:

  • grundlegenden theoretischen Kenntnisse des Lehrberufes vermitteln und
  • betriebliche Ausbildung ergänzen sowie
  • die Persönlichkeits- und Allgemeinbildung der Berufsschüler erweitern.

An den 16 niederösterreichischen Berufsschulen (plus 2 Expositur-Standorten) werden ca. 17.400 Lehrlinge von 650 Berufsschullehrer*innen unterrichtet. In der Berufsschule unterscheidet man Lehrpersonen des Fächerbündels 1 „allgemeinbildende und betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände (Fachgruppe 1), des Fächerbündels 2 „fachtheoretische Unterrichtsgegenstände“ (Fachgruppe 2) sowie des Fächerbündels 3 „fachpraktische Unterrichtsgegenstände“ (Fachgruppe 3).

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Ausbildung BEd – Nähere Informationen