Das Land Niederösterreich zahlt anlässlich des Schulstarts einen einkommensunabhängigen einmaligen Zuschuss in der Höhe von
EUR 100,– pro Schüler, pro Schülerin bzw. pro Lehrling.
Voraussetzungen für den Erhalt
- Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling,
- Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in Niederösterreich,
- Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrlings
in Niederösterreich und - Besuch einer Primar- oder Sekundarschule durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können als Antragsteller auftreten. Eine Antragstellung ist pro Schüler, pro Schülerin bzw. pro Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.
Das Antragsformular finden Sie per Onlineantrag unter diesem Link: Zum Onlineantrag