Die automatische Valorisierung der Beträge des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nun bereits zum siebenten Mal – die GÖD konnte diese vor einigen Jahren durchsetzen.
Ab 1. Februar 2023 werden die neuen Sätze geltend – diese monatlichen Beträge sind hier aufgelistet.
(Anmerkung: Falls der erhöhte Fahrtkostenzuschuss auf dem Februargehaltszettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz nachbezahlt).
Bitte auch beachten: sowohl das kleine bzw. das große Pendlerpauschale und auch der Pendlereuro unterliegen im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 noch einer befristeten Erhöhung.